Werkstatt in Chiaravalle (AN)
Chiaravalle (AN)
Werkstatt in Chiaravalle (AN), Via Roberto Ruffilli 30
Vollständiges Eigentum für den Anteil von 1/1 von:
Immobilieneinheit mit der Nutzung als Terminal-Lager für Lebensmittelprodukte, die sich auf einer einzigen Etage über dem Boden erstreckt, gelegen in Via Roberto Ruffilli Nr. 30 (katasterlich Via Grancetta), mit einem exklusiven Hof, der sich auf zwei Seiten erstreckt, gepflastert mit Asphalt und vollständig umschlossen und eingezäunt mit einer Mauer aus Beton und einer darüber liegenden Eisenbrüstung, bezeichnet als Lot B des Lots 2 der Industrieansiedlung der Gemeinde Chiaravalle (AN). Es sind außerdem 2 geschützte Zufahrten vorhanden, die durch große Schiebetore aus Eisen gesichert sind. Die Halle/Werkstatt, zu der die betreffende Immobilie gehört, wurde im Jahr 2000 mit einer Struktur aus vorgefertigtem Stahlbeton (vorgefertigte Elemente aus Spannbeton und Normalbeton) errichtet, das Dach besteht aus Faserzementelementen ohne Asbestfasern mit darunter liegender Dämmung aus Glaswolle, vorgefertigte Wandpaneele mit einer Schicht aus Polystyrol, äußere Oberflächen in zweifarbiger Granulierung, äußere Fenster vom Typ „Band“ aus Aluminium, Dachfenster, Industrieboden aus geschliffenem Beton. Es sind außerdem ein Badezimmer und ein angrenzender Umkleideraum vorhanden, die beide mit Fliesen aus keramischem Steinzeug ausgelegt sind, während im Badezimmer auch die Wände mit keramischem Steinzeug verkleidet sind.
Die Immobilie, die Gegenstand dieses Verfahrens und der Schätzung ist, ist im Kataster der Gebäude der Gemeinde Chiaravalle (AN) im Blatt 21 mit der Parzelle 470 sub 3, verbunden mit sub 11 (sub 3 besteht aus dem exklusiven, unbedeckten Hof, während sub 11 aus dem Teil der Halle besteht) eingetragen und verfügt über 2 Fußgängerzugänge von außen, d.h. vom exklusiven Hof, einer befindet sich an der Hauptfassade nach Norden (Via R. Ruffilli) und der andere an der Westseite. Es gibt auch mehrere große Öffnungen, die durch Rolladen geschützt sind, die über dem Außenboden des exklusiven Hofes angehoben sind und für das Be- und Entladen von Waren funktional sind. Auf dem äußeren Hof an der Westseite befindet sich eine Plattform aus Stahlbeton für das Be- und Entladen von Waren, die vom Boden aus über dem Niveau des Platzes angehoben ist, bedeckt mit einer Struktur aus Eisen mit einem darüber liegenden PVC-Planen und ausgestattet mit einer Fußgängerleiter, die von außen Zugang bietet. Die Immobilie ist schließlich mit einem Alarm- und Videoüberwachungssystem ausgestattet.
Die Bruttogeschossfläche der Immobilie, die für die Schätzung relevant ist, gemessen und erfasst vom Schätzberater des Verfahrens direkt vor Ort, beträgt etwa 530,00 m², während die Fläche des exklusiven, unbedeckten Hofes etwa 580,00 m² beträgt.
Katasterkonformitätsurteil:
Es wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt:
Infolge des aktuellen Zustands der Immobilie, wie bei der Besichtigung festgestellt, sowie aufgrund der neuen Bestimmung gemäß Artikel 19, Absatz 14, D.L. 31. Mai 2010 Nr. 78, wurde festgestellt, dass diese nicht mit dem im Kataster der Gebäude des Amts für Territorium von Ancona - Gemeinde Chiaravalle hinterlegten Katasterplan (Plan vom 16.11.2000 Prot. Nr. T320970) übereinstimmt.
Genauer gesagt, nach der letzten Bauantrag D.I.A. Anzeige des Beginns der Tätigkeit Prot. Nr. 22690 vom 03.11.2000, die bei der Gemeinde Chiaravalle für die Änderung der Nutzung der Immobilie von „Verarbeitung“ zu „Terminal-Lager für verderbliche Lebensmittel“ eingereicht wurde, wurde die Plattform für das Be- und Entladen aus Stahlbeton, die vom Boden aus über dem Niveau des Platzes angehoben ist, und die entsprechende Fußgängerleiter, die sich an der Westseite des Gebäudes befindet, im Katasterplan nicht dargestellt.
Es ist notwendig, einen Antrag auf Katasteränderung im Kataster der Gebäude über das elektronische Verfahren DO.C.FA. mit dem beigefügten neuen Katasterplan, der den genauen Zustand der Orte der u.i.u. darstellt, zu erstellen.
Die Gesamtkosten und damit die Kosten für den Antrag auf Katasteränderung der Immobilie werden vom Schätzberater des Verfahrens auf der Grundlage der erforderlichen Maßnahmen (einschließlich der technischen Kosten) und der zu zahlenden Katastergebühren und/oder -rechte voraussichtlich auf etwa 1.000,00 Euro geschätzt, ohne Sozialversicherungs- und Steuerkosten.
Städtebauliches- und Baukonformitätsurteil:
Nach der Besichtigung und den durchgeführten Messungen an der Immobilie, die Gegenstand der Ausführung und Schätzung ist, den durchgeführten Untersuchungen beim Stadtplanungsamt, der Einsichtnahme in die erteilten Baugenehmigungen und den genehmigten und angehängten Projektunterlagen hat der Schätzberater des Verfahrens festgestellt, dass diese CONFORM ist, mit Ausnahme von: a) der überdachten Struktur aus Eisen mit einer darüber liegenden PVC-Plane, die stabil und fest auf der externen Plattform aus Stahlbeton für das Be- und Entladen an der Westseite des Gebäudes verankert ist, für die keine städtebauliche/baukonstruktive Genehmigung festgestellt wurde. Dieses Werk/Produkt, da es sich in einer nicht regulären Entfernung zu den Grenzen mit anderen Eigentümern an den West- und Südseiten befindet (es wurde praktisch in der Nähe der Grenzen errichtet), ist nicht sanierbar. Daher ist es notwendig, den vorherigen genehmigten Zustand (Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand) durch Demontage, Entfernung und Entsorgung der Abfallmaterialien wiederherzustellen.
Die Kosten für die oben genannte Wiederherstellung wurden vom Schätzberater des Verfahrens auf der Grundlage der durchzuführenden Arbeiten und Maßnahmen (einschließlich der Kosten für die Entsorgung der Abfallmaterialien) auf etwa 2.000,00 Euro geschätzt; b) des Technikraums, in dem sich die Hauptschaltkästen der elektrischen Anlage befinden, und eines Büros, die in Fortsetzung des Sanitär-/Umkleideraums mit Trennwänden aus Gipskarton erstellt wurden. Das Büro ist mit Fliesen aus keramischem Steinzeug ausgelegt und verfügt über eine abgehängte Decke sowie 2 Aluminiumfenster mit Glas, die an den Wänden aus Gipskarton angebracht sind, während der Technikraum den gleichen Boden wie der Hauptraum hat, nämlich einen Industrieboden aus geschliffenem Beton. Für beide oben genannten Räume wurde keine städtebauliche/baukonstruktive Genehmigung festgestellt. Daher ist es notwendig, den vorherigen genehmigten Zustand (Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand) durch Entfernung und Demontage der beiden Räume (Wände aus Gipskarton, Fenster und abgehängte Decke) und Entsorgung der Abfallmaterialien wiederherzustellen. Die Kosten für die oben genannte Wiederherstellung wurden vom Schätzberater des Verfahrens auf der Grundlage der durchzuführenden Arbeiten und Maßnahmen (einschließlich der Kosten für die Entsorgung der Abfallmaterialien) auf etwa 3.000,00 Euro geschätzt.
- Gewerbefläche: 588
- Fläche: 530
- Mq Hof: 580