IN AUKTION Fabrikgebäude in Barletta, Via Trani 190 - ANGEBOTSSAMMLUNG -
Die zur Versteigerung stehende Industriehalle befindet sich im Industriegebiet von Barletta, nur 1 km von der Anbindung an die SS16 Barletta Sud entfernt.
Sie erstreckt sich über drei Ebenen: Erdgeschoss (Fabrikbereich, Bruttofläche 1.570 m²), erstes Zwischengeschoss (Büros, Bruttofläche 205 m²), zweites Obergeschoss (Labor/Werkstatt, Bruttofläche 246 m²), drittes Obergeschoss (Wohnung, Bruttofläche 246 m²), Dachterrasse (Bruttofläche 265 m²), Balkone (Bruttofläche 76 m²) sowie Außenhof (Bruttofläche 2.010 m²). Der Zugang zur Immobilieneinheit erfolgt über ein Tor an der vorgelagerten Straße Via Trani, das anschließend den Zugang zu den Büros/der Rezeption im Erdgeschoss sowie zur Eingangshalle ermöglicht, von der aus die dahinterliegenden Arbeitsbereiche erreicht werden können, oder über eine bestehende Stahlbetontreppe in das erste Zwischengeschoss, wo sich weitere Büros und ein Ausstellungsraum befinden. Über den Außenhof ist ein Treppenhaus zugänglich, das eigens über einen Aufzugschacht verfügt und in das zweite und dritte Obergeschoss führt, wo städtebaulich vorgesehen waren: im zweiten Obergeschoss ein Bearbeitungslabor und im dritten Obergeschoss eine der Fabrik zugeordnete Wohnung. Im aktuellen Zustand wurden hingegen auf beiden Ebenen zwei Immobilieneinheiten mit einer vom von der Gemeinde Barletta genehmigten Projekt abweichenden inneren Aufteilung festgestellt. Im obersten Geschoss ist die Dachfläche des Büro-/Wohnblocks erreichbar. Ebenfalls über den zur Fabrik gehörenden Außenhof sind die beiden Bearbeitungsräume zugänglich, die in unterschiedlichen historischen Epochen errichtet und über Verbindungsvolumen miteinander verbunden wurden. Für die Bearbeitungsräume sind Sanitärblöcke sowie Lager- und Technikräume vorhanden. Im Außenbereich wurden außerdem unzulässige Bauvolumen festgestellt, die mit Metallüberdachungen errichtet und durch Mauerwerk oder Sandwichpaneele geschlossen wurden; diese sind zu entfernen, da sie nicht nachträglich genehmigungsfähig sind.
Die Immobilie ist mit einer Photovoltaikanlage mit 190 kW samt zugehörigen, auf dem Dach des Gebäudes installierten Modulen ausgestattet.
STÄDTEBAULICHE ABWEICHUNGEN
Die Immobilie weist verschiedene städtebauliche Abweichungen auf, sowohl hinsichtlich des Vorhandenseins unzulässiger zusätzlicher Bauvolumen als auch hinsichtlich Höhen, innerer Grundrissabweichungen und Nutzungsart. Insbesondere wurde im zweiten Obergeschoss das Vorhandensein einer Wohneinheit festgestellt, obwohl der Genehmigungstitel ein Produktionslabor vorsah. Gleiches gilt für die abweichende interne Aufteilung der Raumeinheiten sowohl im zweiten als auch im dritten Obergeschoss, wo die der Produktionsstruktur zugeordnete Wohneinheit vorhanden ist. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, Verfahren zur nachträglichen Baugenehmigung (Baugenehmigung in Sanierung) einzuleiten, um die genannten festgestellten Abweichungen zu legalisieren. Außerdem ist die Beseitigung von Baukörpern erforderlich, die unrechtmäßig in Anlehnung an den Hauptbaukörper sowie im Außenhof errichtet wurden.
BAUAKTEN
Der Bau ist nicht vor dem 01.09.1967 errichtet worden. Es bestehen keine künstlerischen, historischen oder hotelbezogenen Bindungen. Es bestehen keine staatlichen Eigentumsrechte oder Gemeinderechte (Usi civici). Die Immobilie ist als bewohn-/benutzbar (agibile) eingestuft.
Die Immobilie wurde in mehreren Phasen errichtet, und zwar konkret mit der ersten Baugenehmigung Nr. 29 vom 16.09.1971 und den Varianten vom 15.01.1972 und 14.02.1972 (Errichtung des Fabrikgebäudes), der nachfolgenden Baugenehmigung Nr. 39 vom 21.03.1977 und der Variante vom 09.01.1978 (Erweiterung des Fabrikgebäudes) sowie der Baugenehmigung Nr. 102/1982 vom 01.06.1982 (Errichtung des Technikraums/Schachts für den Aufzug).
Es wird darauf hingewiesen, dass die in dem Gutachten beschriebenen Mietverträge, die Teile der Immobilie betreffen, einvernehmlich aufgelöst wurden. Derzeit ist die Immobilie daher frei, mit Ausnahme der Wohnung im 2. Obergeschoss des Fabrikgebäudes, die im Rahmen einer prekären Nutzung überlassen ist, mit Verpflichtung zur Räumung bei Zuschlag der Immobilie.
Ferner wird präzisiert, dass sich innerhalb der Immobilie Gegenstände (Maschinen, Mobiliar und Lagerbestände) befinden, die Gegenstand separater wettbewerblicher Verfahren sind, welche bereits von der gerichtlichen Liquidation eingeleitet wurden.
Die Wohnung und die Garage sind im Gebäudekataster der Gemeinde Barletta im Blatt 107 erfasst:
Parzelle 671 - Kategorie D/1 - Katasterertrag € 11.010,86
Für weitere Informationen konsultieren Sie das Gutachten und die beigefügte Dokumentation.
Gewerbefläche: 2440.5
:
Road access:
Fläche: 1.660 m2
Mq Hof: 2010
Solarpanel: 265 mq
Dachterrasse: Ja
Büros: 178
Dienstwohnungseinheit: 190
Blatt: 107
Teilchen: 671
Pläne: 4
Frei: Nein
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