Nr. 4 unterirdische Tanks mit 250 Doppelzentnern Paraffin – Ref. 66
Das Los kann ausschließlich nach Durchführung von Abbrucharbeiten abgeholt werden.
Zum Zwecke der Abholung ist der Zuschlagsempfänger daher verpflichtet, die genannten Abbrucharbeiten nach vorheriger Genehmigung durch das Verfahren ausschließlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten durchzuführen. Mit Annahme dieser Bedingungen verpflichtet sich der Nutzer im Falle des Zuschlags, die oben genannten Arbeiten mit größter Sorgfalt, unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften durchzuführen und die vom Abtransport betroffenen Bereiche in sicherem Zustand sowie frei von Gegenständen und Abfallmaterialien zu hinterlassen. Bei der Durchführung der genannten Tätigkeiten gilt der Zuschlagsempfänger zusammen mit etwaigen Bevollmächtigten als verantwortlich für etwaige Schäden an Personen, Sachen oder Strukturen.
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