Los bestehend aus Büromöbeln, Möbeln und Regalen für Ausstellungen, Metallständern, Wagen mit Rädern, Damenstrümpfen, Strumpfhosen und Kniestrümpfen, Kinderbekleidung, Herrenhemden, Herrenpolos und -westen, Garnspulen, Garnsträngen, Stoffrollen und mehr.
Vollständige Liste im Anhang
Zahlungsfrist für die Lose Nr. 0 und Nr. 1
Das zugeschlagene Los muss innerhalb von 2 Tagen nach vorläufiger Zuschlagsbestätigung bezahlt werden.
Das Käuferaufgeld und die zusätzlichen Verwaltungskosten, falls vorgesehen, müssen innerhalb von 2 Tagen nach vorläufiger Zuschlagsbestätigung bezahlt werden.
(siehe allgemeine Auktionsbedingungen)
Abholung der zugeschlagenen Lose
Für die Lose Nr. 0 und Nr. 1 Die Abholung muss unbedingt bis spätestens 30. April 2025 erfolgen; sollte das Gut bis zu diesem Datum nicht abgeholt werden, gilt der Verkauf automatisch als aufgelöst und die vom Zuschlagsempfänger gezahlten Beträge (Zugeschlagene Lose - Käuferaufgeld, zusätzliche Verwaltungskosten und eventuell gezahlte zusätzliche Gebühren) werden als Schadensersatz einbehalten.
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