Los umfasst Anlagen, Maschinen, Möbel und Büromaschinen, Lagerbestände zur Herstellung von mechanischen Komponenten
Schätzungsgutachten im Anhang
- Die Waren werden im Ist-Zustand und Recht, in dem sie sich befinden, ohne jegliche Garantie verkauft, in der Bedingung "gesehen und gefallen" und wie im Gutachten von Ing. Stefano Bertoglio beschrieben. Im Ausschreibung wird eine angemessene Information über die nicht ordnungsgemäße Konformität der Maschinen gemäß der geltenden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bereitgestellt, da, obwohl einige Waren Identifikationsschilder mit CE-Kennzeichnung aufweisen, es nicht möglich war, die ordnungsgemäße Funktion der Maschinen zu überprüfen, die Integrität der Schutzsysteme zu überprüfen und die technische Dokumentation (CE-Handbuch, Wartungshandbuch, ENPI usw.) wurde nicht bereitgestellt. Daher obliegt es dem Zuschlagsempfänger, die Existenz der Anforderungen an die tatsächliche Konformität zur geltenden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie die Existenz der Anforderungen an Prävention, Sicherheit und Hygiene sowie Umweltschutz gemäß der zum Zeitpunkt des Verkaufs geltenden Vorschriften zu überprüfen, bevor die Inbetriebnahme oder der Wiederverkauf der gleichen erfolgt. Folglich übernimmt die Verfahren keine Verantwortung für die Funktionalität der Waren, ihren Zustand und das Fehlen der CE-Kennzeichnung -
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