Beteiligung an einem Unternehmen von 60,85%
Handelsgericht Nr. 2 von Almería
ERHEBUNG UNWIDERRUFLICHER ANGEBOTE FÜR DEN ERWERB VON:
-Beteiligung an einem Unternehmen von 60,85%
ÜBERSICHT DER VERKAUFSBEDINGUNGEN (die offiziellen Bedingungen sind die, die im Beschluss über besondere Regeln festgelegt sind, der auf der Seite angehängt ist):
Frist für den Eingang der Angebote
Die maximale Frist für den Eingang der Angebote endet am 19.09 (einschließlich).
Mindestpreis für die Zuschlagserteilung
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Die Vermögenswerte werden dem Bieter zugeteilt, sofern sein Angebot gleich oder höher als 75% des Inventarwerts ist.
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Im Falle eines einzigen Angebots unter 75% oder bei mehreren Angeboten wird die Insolvenzverwaltung eine elektronische Auktion unter den Bietern und Dritten Interessierten einberufen.
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Diese Auktion findet innerhalb von maximal 10 Kalendertagen nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote statt, über die Plattform, die die Insolvenzverwaltung bestimmt.
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Der Betrag des besten Angebots, das in der vorhergehenden Phase erhalten wurde, wird als Mindestgebot der Auktion betrachtet.
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Die Zuschlagserteilung erfolgt, sofern das beste Angebot in der Auktion gleich oder höher als 50% des Inventarwerts ist (oder, falls nicht, dem durch die vom Schuldner vorgelegte Dokumentation nachgewiesenen Wert entspricht).
Form der Angebotsabgabe
Die Angebote müssen an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: ecoiurisconcursal@gmail.com.
Darüber hinaus müssen die Interessierten eine Kaution in Höhe von 5% des Angebotsbetrags auf das Bankkonto von GOBID einzahlen und den Überweisungsbeleg vor Ablauf der Angebotsfrist an die angegebene E-Mail-Adresse senden.
BANCO DE SABADELL, S.A
IBAN : ES24 0081 0682 4100 0189 4093
SWIFT/BIC: BSABESBBXXX
INHABER: GOBID ESPAÑA S.L.
Konzept: (Verkaufsnummer und Losnummer)
Mindestinhalt des Angebots
Das Angebot muss Folgendes enthalten:
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Identifikation: genaue Beschreibung des Vermögenswerts, angebotener Betrag und Bedingungen (Steuern, Belastungen, Zahlungsweise usw.).
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Angebote für mehrere Vermögenswerte:
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Wenn das Angebot für mehrere Vermögenswerte einzeln abgegeben wird, muss der Preis für jeden einzelnen angegeben werden.
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Wenn es für das gesamte Los abgegeben wird, genügt ein Gesamtpreis.
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Im ersten Fall kann nur ein Teil der Vermögenswerte zugeteilt werden; im zweiten Fall nur das gesamte Los.
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Zusammenkunft von Angeboten:
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Wenn es Einzelangebote und ein gemeinsames Angebot für das Los gibt, hat das Losangebot Vorrang, wenn dessen Betrag höher ist als die Summe der Einzelangebote.
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Los mit Vermögenswerten ohne Angebote:
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Wenn das Los Vermögenswerte ohne Einzelangebote enthält, kann die Insolvenzverwaltung zugunsten der Einzelangebote zuschlagen, wenn sie objektiv der Meinung ist, dass die Vermögenswerte ohne Gebot in späteren Phasen einen höheren Wert erzielen können.
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Zahlung und Ablehnung
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Der Zuschlag ist vorläufig, bis der Zuschlagsempfänger den gesamten Preis bezahlt hat.
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Der Zuschlagsempfänger hat eine maximale Frist von einem Monat ab der Mitteilung des Zuschlags durch die Insolvenzverwaltung (oder durch die in ihrem Namen spezialisierte Einrichtung), um diese Zahlung zu leisten.
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Im Falle eines Zahlungsverzugs verliert der Zuschlagsempfänger automatisch den Betrag der hinterlegten Kaution.
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Die Insolvenzverwaltung kann den Vermögenswert an den zweitbesten Bieter zuschlagen, sofern der Betrag seines Angebots mindestens 85% des ursprünglich gewinnenden Angebots beträgt.
Jedes in dieser Phase abgegebene Angebot ist für den Bieter verbindlich.
Für weitere Informationen konsultieren Sie das Datenblatt jedes Loses