Bauausrüstung
Insolvenzverfahren Nr.23/2025 - Gericht von Spoleto
Verkauft werden Baustellenausrüstung wie Bürocontainer, Schaufel und Betonmischer
Es ist möglich, Gebote auch auf das vollständige Los (Los 0) abzugeben, das alle Lose der Auktion umfasst.
Für weitere Informationen konsultieren Sie die einzelnen Losblätter
Die Lose werden im gesehenen und gefallenen Zustand verkauft. Eine Besichtigung wird empfohlen.
Etwaige Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften sowie an die ökologischen und umweltrechtlichen Vorschriften und – allgemein – an die geltenden Vorschriften, gehen ausschließlich zu Lasten des Erwerbers, der alle Kosten trägt, wobei der Veräußerer von jeglicher diesbezüglichen Haftung befreit ist. Eventuelle nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechende Betriebsmittel, sofern im Inventar enthalten, werden ausschließlich als „Schrott“-Güter betrachtet, wobei jede Haftung der Konkursverwaltung für den Fall der Nutzung durch den Erwerber ausgeschlossen ist. Insbesondere für eventuelle nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechende Güter ohne CE-Kennzeichnung ist der Zuschlagsempfänger verpflichtet, auf eigene Verantwortung, Kosten und Risiko deren Nachrüstung oder, falls dies nicht möglich ist, deren gesetzeskonforme Entsorgung durchzuführen.
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