Los von stillgelegten und verlassenen Fahrzeugen. Abholung: Die Handhabung der Güter obliegt dem Zuschlagsempfänger und muss unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften erfolgen. Die Handhabung von nicht im Los enthaltenen Gütern, die den Zugang zur Abholung behindern, liegt ebenfalls in der Verantwortung des Zuschlagsempfängers. Sicherungsklausel: Der Verkauf erfolgt im Ganzen und nicht nach Maß. Eine Besichtigung wird empfohlen. Die Güter werden unter der Klausel "gesehen und gefallen" verkauft; eventuelle Abweichungen, Schäden, Unterlagen und/oder andere Beanstandungen aufgrund der Qualität der Güter können nicht angefochten werden.
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