Gewerbeimmobilie in Terni
Terni
Gewerbeimmobilie in Terni, Strada di Sabbione n. 26
Vollständiges Eigentum an einem Gebäude mit gewerblichem Charakter, derzeit für tertiäre/bürokratische Nutzung, gelegen in der Gemeinde Terni, Strada di Sabbione n. 26, mit angrenzendem exklusivem Hof, Erdgeschoss und erster Stock, im NCUF unter Blatt 101, Parzelle 79, Unterparzelle 3, verbunden mit Blatt 101, Parzelle 80, Unter 3 Kat. D/8. Das Gebäude ist über Zufahrts- und Fußgängerzugänge erreichbar, die den Hof bedienen. Die beiden Hauptzufahrtstore, von denen eines mit einem Fußgängertor ausgestattet ist, befinden sich in der Nähe der öffentlichen Verkehrswege, die durch die Straße di Sabbione gebildet werden, während das dritte Zufahrtstor an der Grenze zur Privatstraße liegt, die de facto für die öffentliche Nutzung geöffnet ist, identifiziert als Via Bartocci. Dieser letzte Zugang ist de facto unzugänglich.
Das Objekt, katasterlich als D/8 klassifiziert, wird de facto für tertiäre Zwecke mit der Bestimmung "Strukturiertes Büro" genutzt und besteht im Erdgeschoss aus Eingang, Büros, Sanitäranlagen, Umkleideraum mit angeschlossenen Diensten und Technikraum. Im Erdgeschoss befindet sich auch das große Lager, das die gesamte Höhe des Gebäudes einnimmt und sowohl von innen, über einen Flur im Umkleideraum, als auch von außen, über einen speziellen Zugang an der Rückseite, zugänglich ist.
Die interne Treppe führt in den ersten Stock, der eine teilweise Grundrissentwicklung im Vergleich zum darunter liegenden Stockwerk aufweist und weitere Büros sowie die entsprechenden Sanitäranlagen beherbergt.
Die vertikale Verbindung zwischen den beiden Etagen wird zudem durch einen Aufzug gewährleistet.
Der Ausstattungsstandard aller Innenräume ist in ausgezeichnetem Erhaltungszustand. Das Objekt weist bemerkenswerte qualitative und ästhetische Merkmale auf, die auf Wartungsarbeiten, unterschiedliche interne Verteilungen und allgemeine Modernisierungen zurückzuführen sind, die 2019 durchgeführt wurden und die Funktionalität und die Ausstattungen der Strukturen, der Innenmauer, der Dienstleistungen und der Anlagen betreffen, was zu einer Steigerung und Optimierung der Effizienz der Räume geführt hat.
Der Zugang zum großen exklusiven Bereich weist sowohl Zufahrts- als auch Fußgängertore auf, die aus Eisen gefertigt sind, ebenso wie die Umzäunung des gesamten Grundstücks, die in der Nähe der externen öffentlichen Verkehrswege angebracht ist, was dem Bereich somit die totale und bequeme Zugänglichkeit von außen und die maximale Nutzbarkeit von innen verleiht.
Der Zugang zum Gebäude besteht aus einem Aluminium- und Glasrahmen, der aus einer Tür mit Drehöffnung und einem festen Teil besteht, zusätzlich mit einem Filter, der aus einem Rahmen mit denselben Eigenschaften besteht; die Innenrahmen bestehen aus Holztüren mit Drehöffnung, während die äußeren hauptsächlich aus Aluminium- und Glasbandfenstern bestehen, die teilweise mit Drehflügeln und innenliegenden Jalousien im "venezianischen" Stil ausgestattet sind.
Die Innenmauer, hergestellt aus hohlen Ziegeln mit einer Dicke von 8 cm, verputzt auf beiden Seiten oder aus Gipskarton mit einer Dicke von 10 cm, ist durch Anstrich veredelt und zeigt einen ausgezeichneten Erhaltungszustand; die Böden aller Räume sind aus Gres, mit Ausnahme des Lagers, das aus Beton besteht; die gemeinsamen Sanitäranlagen und die mit dem Umkleideraum verbundenen sind mit Fliesen aus Gres verkleidet.
Die technologischen Anlagen im Gebäude können, soweit sichtbar und begrenzt auf die inspizierbaren Teile, als funktionsfähig und in ausgezeichnetem Erhaltungszustand definiert werden; sie weisen zudem eine quantitative Ausstattung und qualitative Merkmale auf, die über dem Durchschnitt vergleichbarer Gebäude liegen, auch aufgrund der aktuellen Nutzung des Objekts, und zeigen die Anwesenheit von thermischen Solaranlagen, Klimatisierung und Luftkonditionierung,
Temperatur- und Luftfeuchtigkeitskontrolle, Brandmelde-, Einbruchmelde-, Videoüberwachungs-, Datennetz-, Notbeleuchtungs-, mechanischen vertikalen Verbindungen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Die vorhandene Photovoltaikanlage, die sich über die gesamte Dachfläche erstreckt, ist, soweit sie regelmäßig funktioniert und an den Betreiber der elektrischen Dienstleistungen angeschlossen ist, ausschließlich für weitere Vermögenswerte im Zusammenhang mit demselben Eigentum des betreffenden Komplexes bestimmt, die daher nicht von den technischen und wirtschaftlichen Vorteilen der Stromerzeugung profitieren können, es sei denn, es werden später Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen. Im Gebäude befindet sich zudem ein spezieller Technikraum zur Unterbringung der Zähler und der Kontrollgeräte der Anlage, mit Zugang innerhalb des zugehörigen Bereichs, aber außerhalb des Gebäudekörpers, der de facto weiterhin als Dienstbarkeit zugunsten des aktuellen Eigentümers bestehen bleibt, zusammen mit dem Recht auf Durchgang innerhalb des zugehörigen Bereichs, das für den Zugang zum Raum erforderlich ist.
Alle technologischen Anlagen, die Gegenstand einer kürzlichen Modernisierung und teilweise neuer Errichtung sind, sind mit Konformitäts- und Prüfbescheinigungen ausgestattet, wo erforderlich.
Die Entsorgung von Abwasser, sowohl weiß als auch schwarz, wird durch den Anschluss an Steigleitungen, die den Gebäudeverbund bedienen, sichergestellt, die an das öffentliche Netz angeschlossen sind.
Gesamtfläche von ca. 5.909,85 m²
Es besteht keine Übereinstimmung mit den Bauvorschriften. Die Kosten für die Regularisierung der Bauabweichung betragen 9.523,36 €, bereits vom Schätzpreis abgezogen.
Es besteht Übereinstimmung mit den städtebaulichen Vorschriften.
Die Immobilie, die keine Eigentümergemeinschaft hat, ist von Dritten mit einem 6+6 Mietvertrag belegt, der am 04.09.2019 abgeschlossen wurde und der Verfahrensgegenstand ist, mit Ablauf am 28.02.2031.
Die Miete beträgt 54.000,00 € jährlich, zuzüglich MwSt., mit vierteljährlicher Fälligkeit.
Es liegt die Eintragung eines Übertragungsaktes von Mieten vor, eingetragen am 29. Mai 2019 unter den Nummern 5463/3812, nicht löschbar nach der Ausstellung des Übertragungsdekrets.
Auf die Schätzung wird verwiesen für die genaue Beschreibung der Immobilie, auch in Bezug auf das Vorhandensein möglicher städtebaulicher und katastertechnischer Abweichungen sowie auf die Modalitäten zur Festlegung des Preises.