Zierbäume
Insolvenz Nr. 104/2016 - Gericht Neapel Nord
VERSTEIGERUNG ZUM FREIEN GEBOT
Für weitere Informationen siehe die einzelnen Loskarten
Nach Abschluss der Auktion wird die Zuschlagserteilung für die besten unter dem Mindestpreis erhaltenen Angebote von den Organen des Verfahrens genehmigt werden.
Der Mindestpreis ist auf der Loskarte angegeben. Angebote, die deutlich unter dem Mindestpreis liegen, haben weniger Chancen auf Zuschlag. Je geringer der Unterschied zwischen dem abgegebenen Angebot und dem Mindestpreis ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Zuschlags.
Gebote, die gleich oder höher als der Mindestpreis sind, führen zu vorläufiger Zuschlagserteilung des Loses
Die Lose werden im Zustand, in dem sie sich befinden, verkauft. Eine Besichtigung wird empfohlen.