Der Verkauf betrifft das Einzelunternehmen, das derzeit vollständig an Dritte vermietet ist. Diese Vermietung wird bis zum Zeitpunkt der Übertragung des Unternehmens an den Erwerber ohne Notwendigkeit einer Kündigung und/oder Mitteilung zwischen den Parteien dauern.
Das Unternehmen ist in der Herstellung und Montage von Mess- und Regelgeräten sowie Haushaltszählern tätig. Die Tätigkeit wird in Pernumia (PD), Via Arzerdimezzo Nr. 10, in einer Immobilie, die im Eigentum Dritter steht, ausgeübt, die mit einer ersten Vertragslaufzeit bis zum 31. Mai 2028 vermietet ist.
Das Unternehmen verfügt über keine eigenen Betriebsmittel, und für die Ausübung der Tätigkeit werden Maschinen verwendet, die von dem einzigen Auftraggeber im Rahmen eines Leihvertrags zur Verfügung gestellt werden. Die einzigen Eigentumsgegenstände sind die im Mietvertrag des Unternehmens angegebenen, der diesem beigefügt ist.
Von der Unternehmensübertragung sind ausdrücklich ausgeschlossen und daher nicht Gegenstand dieses Verkaufs:
(a) etwaige Eigentümer Dritter, die sich derzeit im Komplex von Pernumia (PD) Via Arzerdimezzo 10 befinden, abgesehen von den im laufenden Mietvertrag genannten;
(b) die Forderungen, die aus dem Insolvenzverfahren resultieren, einschließlich der Kaution für die Miete der gemieteten Immobilie;
(c) die Schulden und Forderungen sowie die Liquidität, die vor der Übertragung des Unternehmens entstanden sind, auch im Abweichung von den Bestimmungen des Art. 2560 c.c. Was die Schulden betrifft - in Form von TFR und Ansprüchen - gegenüber den Arbeitnehmern, die an den Erwerber übertragen werden, findet die Regelung des Art. 2112 c.c. Anwendung: "Im Falle der Übertragung eines Unternehmens bleibt das Arbeitsverhältnis beim Erwerber bestehen, und der Arbeitnehmer behält alle sich daraus ergebenden Rechte. Der Übertragende und der Erwerber sind gesamtschuldnerisch für alle Forderungen, die der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Übertragung hatte, verantwortlich." Der verbleibende Schuldenbetrag für TFR gegenüber den 3 derzeit im Unternehmen verbleibenden Mitarbeitern, der bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Unternehmensmietvertrags entstanden ist, beträgt 17.193,01 Euro; der verbleibende Schuldenbetrag für Urlaubsansprüche, Genehmigungen und die entsprechenden steuerlichen und beitragsrechtlichen Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Unternehmensmietvertrags entstanden sind, beträgt 5.506,93 Euro.
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