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Landhaus mit Grundstücken in Marsciano (PG) - LOS 3

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n.28000.3

Immobilien > Häuser und Wohnungen

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ANGEBOTSABGABE - Landhaus mit Grundstücken in Marsciano (PG), Ortsteil Castiglione della Valle - LOS 3

Die Immobilie ist im Kataster der Gebäude der Gemeinde Marsciano im Blatt 8 eingetragen:
Parzelle 285 - Sub. 1 - Nicht katasterfähiges Gemeinschaftseigentum
Parzelle 285 - Sub. 2 - An die Parzelle 1351 angrenzend - Kategorie A/3 - Klasse 2 - Größe 8,5 Räume
Parzelle 285 - Sub. 3 - An die Parzelle 1353 angrenzend - Kategorie A/3 - Klasse 1 - Größe 6 Räume

Die Grundstücke sind im Kataster der Grundstücke der Gemeinde Marsciano im Blatt 8 eingetragen:
Parzellen 284 - 467 - 1354 - 1355 - Gesamtfläche 5.425 qm
Parzellen 1351 - 1352 - 1353

Das betreffende Los besteht aus einem zweigeschossigen Wohngebäude sowie zwei separaten Gebäuden, die als Ställe mit entsprechenden Freiflächen genutzt werden, insgesamt etwa 8.505 qm.
Das Eigentum befindet sich zentral zwischen Perugia, Panicale, Marsciano und ist etwa 15 Autominuten von Perugia und etwa 20 km vom Trasimeno-See entfernt. Es ist über die Schnellstraße E-45 mit der Autobahn del Sole verbunden; Florenz und Rom sind in etwa anderthalb Stunden erreichbar.
Das Hauptgebäude ist aus Stein und besteht aus einem Erdgeschoss und einem ersten Stock von jeweils etwa 250 qm sowie einem Innenhof, einer Veranda und einem überdachten Bereich.

Das Grundstück liegt in der Zone:
• VPR" private Grünflächen. An bestehenden Gebäuden sind ordentliche und außerordentliche Wartungsarbeiten sowie die in Art. 8 des LR 53/74 und nachfolgenden Änderungen vorgesehenen Arbeiten erlaubt.
• "B1", Zone der Niedrigdichte, die die Gebiete für kürzlich errichtete und im Wesentlichen abgeschlossene Bauprojekte mit extensivem Charakter identifizieren, die einer Fertigstellung unterzogen werden sollen. Die Zonen B1 unterliegen den Bestimmungen des Art. 14 der NTA - Betriebsteil: Klassifizierung gemäß Art. 15 NTA - Betriebsteil: Regelung der Zonen B - allgemeine Normen gemäß Art. 16 der NTA - Betriebsteil Einheitlichkeit der Eingriffe, gemäß Art. 18 der NTA - Betriebsteil Regelung der Unterzonen B mit niedriger, mittlerer und hoher Dichte und gemäß Art. 23 der NTA Betriebsteil städtebauliche und ökologische Parameter für die Unterzonen B.


Für weitere Informationen konsultieren Sie das Gutachten und die angehängte Dokumentation.

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