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Kinderbekleidung der Marke Charanga

Anzeige n. 33372

Gericht von lo Mercantil Nº2 de Málaga

Málaga - España

Kinderbekleidung der Marke Charanga - Handelsgericht Nr. 2 Málaga
Kinderbekleidung der Marke Charanga - Handelsgericht Nr. 2 Málaga
Kinderbekleidung der Marke Charanga - Handelsgericht Nr. 2 Málaga
2 Lose
Reduktion -100%
Fr 23/10/2026 Stunden 23:59
  • Beschreibung
  • HINWEIS ZUM DIREKTVERKAUF MIT SAMMLUNG UNWIDERRUFLICHER ANGEBOTE

    Textilbestand von Kindermode der Marke Charanga (Blockverkauf) und Mobiliar

    Handelsabteilung des Gerichts erster Instanz von Málaga. Nr. 2

    Verkaufsmodalität: Sammlung von Angeboten

    VERKAUFSGEGENSTAND

    Es wird die Sammlung von Angeboten für den Blockverkauf des Textilbestands von Kindermode der Marke Charanga, Neuware, unbenutzt und Eigenmarke, aus dem Insolvenzverfahren von CHARANGA DEPARTMENT STORE S.L. (Verfahren 413/2025) durchgeführt, das beim Handelsgericht Nr. 2 von Málaga anhängig ist. Die Gesamtheit der verwerteten Vermögenswerte umfasst:

    • 837.182 Einheiten neuer Ware, verfügbar für den Blockkauf.
    • Eine große Vielfalt an Modellen, Farben und Größen, mit Produkten für alle Phasen der Kindermode, von Neugeborenen bis 14 Jahre.
    • Ungefähr 1.415 Artikel und Modelle.
    • Ein Gesamtwert zum Verkaufspreis (Listenpreis) von 16.742.282 €, gegenüber einem Gesamtwert zu Kosten von 3.804.833 €.
    • Verschiedene Möbel, bewertet mit 848.525,50 €.
    • Standort des Bestands: Málaga (Spanien), sowohl im Zentrallager des Unternehmens als auch in einem Lager bei einem Logistikdienstleister.

    ZUSAMMENFASSUNG DER VERKAUFSBEDINGUNGEN

    (Die offiziellen Bedingungen sind in dem vom Gericht erlassenen «Beschluss – Liquidationsregeln» festgelegt, der auf dieser Seite beigefügt ist.)

    Frist für den Eingang von Angeboten
    Die Höchstfrist für den Eingang von Angeboten endet am 23. Oktober 2026 um 23:59 Uhr (einschließlich).

    Zuschlagbedingungen

    • Angebote können sowohl für einzelne Elemente als auch für Lose eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt gemäß den Angaben im «Beschluss – Liquidationsregeln».
    •  
    • Die Vermögenswerte werden dem Bieter zugeschlagen, sofern sein Angebot das einzige eingereichte ist und dieses mindestens 75 % des Inventarwerts beträgt.
    •  
    • Falls ein einziges Angebot unter 75 % vorliegt oder mehrere Angebote eingehen, lädt die Insolvenzverwaltung zu einer Online-Auktion zwischen den Bietern und interessierten Dritten zu den folgenden Bedingungen ein:
    •  
    • Die Auktion wird über die Plattform GOBID durchgeführt und dauert 15 Tage.
    •  
    • Der Betrag des besten in der Vorphase eingegangenen Angebots gilt als Mindestgebot der Auktion.
    •  
    • Der Zuschlag erfolgt an den Höchstbieter, sofern das beste Angebot in der Auktion mindestens 50 % des im Losdatenblatt und im der Verkaufsbekanntmachung beigefügten Inventar angegebenen Inventarwerts beträgt.

    DOKUMENTATION UND EINREICHUNG VON ANGEBOTEN

    Das Inventar der Vermögenswerte, die das Los bilden, ist beigefügt.
    Um auf weitere Informationen zuzugreifen und Angebote einzureichen, muss die Registrierung auf der GOBID-Seite und in dieser Verkaufsbekanntmachung abgeschlossen werden.
    Vor der Einreichung eines Angebots ist es unerlässlich, das Dokument «Beschluss – Liquidationsregeln» gelesen zu haben, in dem die Bedingungen festgelegt sind, die diesen Verkauf regeln.



Für weitere Informationen konsultieren Sie die Losbeschreibung.

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