Baumaterialien
Gerichtliche Liquidation Nr. 3/2024 - Gericht von Florenz
FREIE GEBOTSVERSTEIGERUNG
Zum Verkauf stehen Ausrüstungen zur Herstellung von Beton- und Ziegelprodukten, wie Schalungen und Mischer, sowie Fliesen
Für weitere Informationen konsultieren Sie die einzelnen Losblätter
Die Lose werden wie gesehen und gefallen verkauft, im Zustand, in dem sie sich befinden. Eine Besichtigung wird empfohlen.
Etwaige Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die der Prävention, Sicherheit sowie an die des ökologischen und umweltbezogenen Schutzes und – allgemeiner – an die geltenden Vorschriften, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der alle Kosten trägt und den Verkäufer von jeglicher Verantwortung diesbezüglich freistellt. Etwaige Betriebsmittel, die nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechen, werden, sofern sie im Inventar enthalten sind, ausschließlich als „zu verschrottende“ Güter betrachtet, ohne jegliche Verantwortung der Insolvenzverwaltung für die Nutzung derselben durch den Erwerber. Insbesondere für etwaige nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechende Güter ohne CE-Kennzeichnung ist der Erwerber verpflichtet, auf eigene Kosten, Risiko und Gefahr, deren Normierung vorzunehmen oder, falls dies nicht möglich ist, deren Entsorgung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen.
Am Ende der Auktion wird die Zuschlagserteilung für die besten Gebote unter dem Mindestpreis der Genehmigung durch die Verfahrensorgane unterliegen.
Der Mindestpreis ist im Losblatt angegeben. Angebote, die deutlich unter dem Mindestpreis liegen, haben geringere Chancen, für eine eventuelle Zuschlagserteilung berücksichtigt zu werden. Je geringer der Unterschied zwischen dem abgegebenen Gebot und dem Mindestpreis ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit der Zuschlagserteilung.
Gebote, die dem Mindestpreis entsprechen oder darüber liegen, führen zur vorläufigen Zuschlagserteilung des Loses.