Abtretung des verbleibenden Forderungsbetrags pro soluto: € 64.332,43, davon € 34.410,30 bedingte Forderung bei Nichtzahlung der Pfändung bei Dritten, durchgeführt von der XXXXXX (Daten zugänglich durch Einsichtnahme in den Datenraum nach Unterzeichnung der Geheimhaltungsvereinbarung)
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