Geflügelschlachtung - Anlagen und Maschinen
Vollständige Vereinbarung mit Geschäftskontinuität Nr. 31/2019 - Gericht von Padua
Zum Verkauf stehen Anlagen und Maschinen für die Geflügelschlachtung sowie Verpackungsmaschinen, Transpallets und Fahrzeuge
Es ist auch möglich, Angebote für das Gesamtpaket (Los 0) abzugeben, das alle Lose der Auktion umfasst.
Für weitere Informationen siehe die einzelnen Losbeschreibungen
Die Lose werden im Zustand verkauft, in dem sie sich befinden. Eine Besichtigung wird empfohlen.
Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Eigentumsübergang gehen zu Lasten des Käufers.
Etwaige Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an Sicherheitsvorschriften sowie an Umwelt- und ökologische Schutzvorschriften, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der alle damit verbundenen Kosten trägt, wobei der Verkäufer von jeglicher Verantwortung befreit ist. Eventuelle Anlagen, die nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechen, oder die im Inventar enthalten sind, werden ausschließlich als Ersatzteile verkauft, wobei die Verwaltung von jeglicher Haftung für die Verwendung durch den Käufer ausgeschlossen ist. Insbesondere ist der Erwerber für die eventuellen nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechenden Güter ohne CE-Kennzeichnung verpflichtet, auf eigene Kosten und Gefahr deren Anpassung an die Vorschriften vorzunehmen oder, falls dies nicht möglich ist, deren Entsorgung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen.